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Europaweite Zulassungspflicht für Transporteure

Wichtig

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 wurde Ziffer 6.5 der Verordnung (EU) 2015/1998 angepasst.
Übergangszeitraum bis zum 01. Januar 2027:

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Handlungsbedarf: Bitte rechtzeitig prüfen, ob die Anforderungen erfüllt sind und die notwendigen Schritte zur Zulassung eingeleitet wurden.

Bedarfsermittlung Transporteur- und Cyber-Sicherheitsprogramm

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Der Übergangszeitraum ist abgelaufen.
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